Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstößen gegen Insidervorschriften

16. Januar 2026 | Kategorien:Sanktion

1/21/20261 min lesen

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro verhängt. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichts­behördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Konkret hat der Privatanleger entgegen Artikel 14 litera a (lit.a) der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 (MAR) über Insiderinformationen zu einem börsennotierten Wertpapier verfügt und sich durch Kenntnis dieser Informationen veranlasst gesehen, Aktien zu erwerben. Der dadurch unrechtmäßig erzielte Gewinn in Höhe von 13.828 EUR wurde zusätzlich zur Geldstrafe für verfallen erklärt.

Die Vorschrift des Artikel 14 litera a (lit.a) MAR dient der Förderung von Marktintegrität und der Stärkung des Vertrauens in den Kapitalmarkt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.