Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft wegen Verstößen gegen Veröffentlichungspflichten
16. Januar 2026 | Kategorien:Sanktion
1/21/20261 min read
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft wegen zwei Verstößen gegen das BörseG 2018 eine Zusatzstrafe von EUR 112.000 verhängt hat. Das Verfahren wurde gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschleunigt beendet. Die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft hat hinsichtlich zweier Beteiligungsmeldungen, einmal betreffend eine Überschreitung und einmal betreffend eine Unterschreitung der 4 %-Grenze für Beteiligungen, unterlassen, die in den jeweiligen Mitteilungen enthaltenen Informationen rechtzeitig zu veröffentlichen. Gegenständliche Veröffentlichungspflichten dienen der Transparenz der Finanzmärkte. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.